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Beilegung von Streitigkeiten
Online-Streitbeilegung gemäß EU-Verordnung Nr. 524/2013: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter dem Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen aus Onlinekauf- oder online Dienstleistungsverträgen zu nutzen.Trasparenz
Erhaltene öffentliche Fördermittel
In Bezug auf Artikel 1 Absatz 125-bis des Gesetzes Nr. 124/2017 ist darauf hinzuweisen, dass die Gesellschaft im Laufe des Jahres Zuschüsse, Subventionen, Vorteile, Beiträge oder öffentliche Zuwendungen, in Form von Geld- oder Sachleistungen, nicht allgemeiner Art, erhalten hat, die in der folgenden Tabelle aufgeführt sind:
Bezeichnung des Beihilfegebers | Vereinnahmter Betrag | Einzugsdatum | Grund |
---|---|---|---|
BKSH – Bilaterale Körperschaft | 192,00 € | 01/02/2021 | Rückerstattung Arztspesen |
Staat Covid 19 | 2.000,00 € | 19/04/2021 | Contr. Art. 1 DL N. 41 del 2021 |
Staat Covid 19 | 4.122,00 € | 30/04/2021 | Ctr.f.do perd.Rilancio DL 34/20 |
Staat Covid 19 | 2.000,00 € | 24/06/2021 | Contr. Art. 1 Co. 1 DL Nr. 73 del 2021 |
Bezüglich der weiteren Beihilfen, die die Gesellschaft in den abgelaufenen Geschäftsjahren erhalten hat, wird auf das staatlichen RNA Register verwiesen.